„Dichterjurist“ - das ist eines der Schemata, in die man Goethe gesteckt hat, und in dieser schablonenhaften Reduktion ist die Formulierung richtig, wenn man die Reihe der Dichter entwickeln will, die in der deutschen Literatur durch Ausbildung oder Beruf als Juristen zu bezeichnen sind. Und doch: Im Fall von Goethe trifft die Bezeichnung nur begrenzt zu, denn wir könnten ihn z.B. auch ohne Bedenken als „Dichternaturwissenschaftler“ bezeichnen, der als Lehrer und Freund von Alexander von Humboldt nicht das letzte, aber das vorletzte Universalgenie ist, also noch die beiden Kulturen der Geistes- und Naturwissenschaft in sich vereinigt hat. Dem hermeneutischen Blick Goethes galt verstehend-auslegend noch das gesamte Buch der Natur, der Kosmos als Ziel. Umschreibt das juristische Feld bei ihm nur einen partiellen Ausdruck seiner Person und seines Werkes, so ist auch bei dem Begriff „Dichter“ selbst eine Einschränkung angebracht. Wie das französische „poete“ verstehen wir darunter manchmal nur den Lyriker, manchmal die Gesamtheit der poetischen Äußerungen, doch nicht die Realität der Moderne, die ein isoliertes, ganz darin lebendes Künstlertum nur im Ausnahmefall, wie etwa bei Paul Celan, möglich macht. Als Schriftsteller, dem die Dichtung nur Teil seiner Existenz sein kann, liegt die Grenze schon bei Goethe im Innern, sind die Gestaltungen des Erlkönigs und des Zauberlehrlings, von Wilhelm Meister und Hafis hineingestellt in die Aufgaben als Historiker, Herausgeber, als Kunst-Theoretiker. Zum einen ist der soziale Druck dafür ausschlaggebend, wesentlicher jedoch der Anspruch, Organon zu sein, ein ernstzunehmender Ausdruck von Wahrheit.

Vor diesen Hintergrund möchte ich ein Bild des Juristen Goethe stellen, der Sohn eines Juristen ist, selbst Vater eines Juristen, und dabei den Entwicklungsgang als Student, Rechtsanwalt und Staatsdiener skizzieren. Wie in der Monographie zu Goethes Juristenlaufbahn von Alfons und Jutta Pausch, erschienen 1996 in Köln, folge ich den Lebensstationen, lasse die Grundfrage des Rechtsverständnisses aber nicht aus dem Auge.

Über Wolfgang Goethes frühe Begegnung mit der Juristerei in seinem Elternhaus und während der sechs Semester in Leipzig vom Wintersemester 1765/66 bis zum Sommersemester 1768 sind wir vor allem durch seine Autobiographie Dichtung und Wahrheit unterrichtet, die zwar im Titel den platonischen Lügen-Topos aufgreift, aber zugleich ein Verständnis signalisieren soll, das sich mit gestalteter und roher Wahrheit umschreiben läßt. Der Vater Johann Caspar (1710-1782), der in Leipzig und Gießen studiert hat, dort zum Dr. jur. promoviert worden ist und zudem Praktica beim Reichskammergericht in Wetzlar, am Reichstag in Regensburg und in Wien am Kaiserhof absolviert hat, verwendet einen großen Teil seiner Energie, weil ihm ein Staatsamt verwehrt ist, auf die gewissenhafte Erziehung seiner Kinder.


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